Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aixit GmbH

Stand 1.5.2005

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verkaufs-, Miet-, Dienstleistungs- und Liefergeschäfte der Fa. Aixit GmbH (Aixit). Entgegenstehende Bedingungen des Kunde haben nur Geltung, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen und finden keine Anwendung.

1.2. Aixit ist berechtigt, die AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Der Kunde erklärt sich mit der Vertragsanpassung einverstanden, wenn er nicht innerhalb der vierwöchigen Frist widerspricht, kündigt oder vorbehaltslos weiterzahlt. Widerspricht der Kunde den Änderungen rechtzeitig haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zum Ende des übernächsten Monats zu kündigen.

1.3. Sämtliche schriftlichen Erklärungen der Parteien können auch durch elektronische Mitteilung (Email) abgegeben werden.

2. Preise, Sicherheitsleistung

2.1. Die Preise der Aixit sind freibleibend.

2.2. Aixit kann die Leistung von der Stellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer Kaution oder Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditunternehmens abhängig machen. Aixit ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich jederzeit aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheit wegen offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu befriedigen. Nimmt Aixit die Sicherheitsleistung in Anspruch, ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheit auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen, wenn das Vertragsverhältnis fortgesetzt wird. Aixit gibt die Sicherheit nach Beendigung aller Verträge frei, wenn der Kunde sämtliche Forderungen der Aixit erfüllt hat. Der Kunde kann jederzeit eine teilweise Freigabe der Sicherheit fordern, wenn die ausste-henden Forderungen der Aixit in einem angemessenen Verhältnis zur Sicherheitsleistung verbleiben.

2.3. Nach Vertragsschluß kann Aixit die Rechte aus Ziffer 2.2. geltend machen, wenn bekannt wird, daß der Kunde mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im Rückstand ist, aufgrund einer Information der Auskunfteien begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen, zu erwarten ist, daß die Durchsetzung von Forderungen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist oder vergleichbare Fälle vorliegen, die das Verlangen einer Sicherheitsleistung rechtfertigen, wie z.B. der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder deren Ablehnung mangels Masse.

3. Gewährleistung und Haftung

3.1. Mängelrügen des Kunden bedürfen der sofortigen schriftlichen Meldung an Aixit mit genauer Fehlerbe-schreibung. Bei berechtigten Beanstandungen gewährt Aixit ab dem Monat der Mitteilung eine angemessene Gutschrift auf die nachfolgende Rechnung des Kunden. Weitergehende Ansprüche sind nur möglich, wenn Aixit nach mindestens zwei Nachbesserungsversuchen nicht in der Lage ist, den Mangel abzustellen.

3.2. Schuldhafte Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von Aixit gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, beschränken sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3.3. Rückwirkende Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängelrügen sind ausgeschlossen.

4. Zahlung, Verzug, Mitteilung, Abtretung

4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden --vorbehaltlich eines höheren Verzugsschadens- Verzugszin-sen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

4.2. Der Kunde kann gegenüber Forderungen der Aixit nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.

4.3. Der Kunde hat Aixit unverzüglich über eine Änderung des Namens, Anschrift, Gesellschaftsform und der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden, die zu einer Beeinträchtigung der Rechte von Aixit führen können, zu unterrichten.

4.4. Aixit behält sich das Recht zur Abtretung der Zahlungsforderungen gegenüber dem Kunden an Dritte vor.

5. Datenschutz, Auskunft

5.1. Aixit ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der perso-nenbezogenen Daten des Kunden ermächtigt, soweit der Kunde seine Einwilligung erteilt hat oder dies nach anderen Rechtsvorschriften erlaubt ist.

5.2. Aixit ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) und bei anderen Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte einzuholen und Daten an diese zu übermitteln. Die jeweilige Datenübermittlung er-folgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Aixit, eines Vertragspartners der SCHUFA oder anderer Wirtschaftsauskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Auf Ver-langen des Kunden erteilt die Aixit Auskunft darüber, welche Daten an welche Stellen ü-bermittelt wurden.

6. Erfüllungsort, Gerichtsort, Gerichtsstand

6.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist -soweit nach § 38 ZPO zulässig- für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung in Frankfurt am Main. Dies gilt insbesondere für alle Kaufleute i.S. des § 38 ZPO. Das gilt auch für alle sich aus Wech-sel und Scheck ergebenden Verpflichtungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch-land.

6.2. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlicher Bestätigung. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten.

6.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.